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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

für Webdesign und Website-Betreuung

Mathis Enterprises, handelnd unter der Marke Laurivo
Version 1.0
Stand: 15. Juli 2026

Anbieter

Mathis Enterprises
handelnd unter der Marke Laurivo
Einzelunternehmen
c/o The 5th Floor GmbH
Klybeckstrasse 141
4057 Basel
Schweiz

E-Mail: info@laurivo.ch
Website: www.laurivo.ch

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgend auch als «Projektbedingungen» bezeichnet.

1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile

1.1

Diese Projektbedingungen gelten für Verträge zwischen Mathis Enterprises, handelnd unter der Marke Laurivo, nachfolgend «Laurivo», und Unternehmen beziehungsweise selbständig Erwerbenden, nachfolgend «Kunde», über die Erstellung, Veröffentlichung, technische Verwaltung, Betreuung und Weiterentwicklung von Websites.

1.2

Diese Projektbedingungen gelten nicht für Leistungen, die eine Privatperson überwiegend zu privaten Zwecken bezieht. In einem solchen Fall ist vor Vertragsabschluss eine gesonderte Vereinbarung erforderlich.

1.3

Vertragsbestandteile sind:

  • die vom Kunden angenommene Offerte;

  • diese Projektbedingungen in der in der Offerte bezeichneten Version;

  • allfällige ausdrücklich einbezogene Anhänge.

Individuelle Angaben der Offerte gehen diesen Projektbedingungen vor.

Eine Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung geht für ihren Regelungsbereich vor.

1.4

Verweist die Offerte auf diese Projektbedingungen und wurden sie dem Kunden vor der Annahme als PDF übermittelt oder in zumutbarer Weise zugänglich gemacht, gilt die Annahme der Offerte zugleich als Annahme dieser Projektbedingungen.

Eine separate Zustimmungserklärung ist nicht erforderlich.

1.5

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Laurivo ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Vertragsabschluss und Projektstart

2.1

Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde die Offerte eindeutig annimmt.

Die Annahme kann insbesondere per E-Mail oder über eine elektronische Annahmefunktion erfolgen.

2.2

Soweit in diesen Projektbedingungen «Textform» verlangt wird, genügt eine nachvollziehbare Mitteilung per E-Mail.

Gesetzlich zwingende Formvorschriften bleiben vorbehalten.

2.3

Der Projektstart erfolgt grundsätzlich nach Eingang:

  • der vereinbarten Anzahlung;

  • der für den Start erforderlichen Informationen;

  • der benötigten Inhalte;

  • der erforderlichen Zugänge.

Laurivo ist vorher nicht verpflichtet, mit der eigentlichen Umsetzung zu beginnen.

3. Leistungsumfang, Stundenansätze und SEO

3.1

Geschuldet sind ausschliesslich die in der Offerte ausdrücklich aufgeführten Leistungen.

Paket, Seitenanzahl, Funktionen, enthaltene Anpassungszeit, Preise und allfällige Termine ergeben sich aus der jeweiligen Offerte.

3.2

Laurivo erstellt Websites grundsätzlich mit Wix und darf zur Vertragserfüllung geeignete Drittanbieter, Apps, Hosting-, Domain-, E-Mail-, Analyse-, Karten-, Buchungs- oder Zahlungsdienste einsetzen, soweit dies dem vereinbarten Projekt entspricht.

3.3

Nicht ausdrücklich enthalten sind insbesondere:

  • zusätzliche Unterseiten;

  • neue Sprachen;

  • Onlineshops;

  • komplexe Buchungsprozesse;

  • individuelle Programmierungen;

  • umfassende Texterstellung;

  • Rechtsberatung;

  • laufende Suchmaschinenoptimierung;

  • Werbekampagnen;

  • Arbeiten an fremden Systemen.

Solche Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in der Offerte oder nachträglich separat vereinbart wurden.

3.4

Änderungs-, Zusatz- und Erweiterungswünsche ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden nach Zeitaufwand zum normalen Stundenansatz von CHF 100 pro Stunde und in 15-Minuten-Schritten verrechnet, sofern nicht in Textform ein anderer Preis oder eine separate Pauschale vereinbart wird.

Mit der Erteilung eines entsprechenden Auftrags genehmigt der Kunde die Abrechnung nach Zeitaufwand.

Bei umfangreicheren Zusatzwünschen darf Laurivo vorab eine separate Offerte verlangen.

3.5

Für Arbeiten mit gewünschter Bearbeitung innerhalb von 24 bis 48 Stunden gilt, sofern Laurivo die dringende Bearbeitung ausdrücklich bestätigt, ein Stundenansatz von CHF 140 pro Stunde.

Für Arbeiten am gleichen Tag, am Abend, am Wochenende oder an Feiertagen gilt, sofern ausdrücklich bestätigt, ein Expressansatz von CHF 200 pro Stunde.

Auch diese Arbeiten werden in 15-Minuten-Schritten abgerechnet.

Ein Anspruch auf dringende oder Expressbearbeitung besteht nicht.

3.6

Monatlich enthaltene Anpassungsminuten gelten nur für kleine Änderungen an bestehenden Inhalten und Funktionen.

Nicht genutzte Minuten verfallen am Ende des jeweiligen Kalendermonats und können nicht auf spätere Monate übertragen werden.

Übersteigt der Aufwand die enthaltene Zeit oder handelt es sich nicht um eine kleine Anpassung, wird der zusätzliche Aufwand ohne Anrechnung auf spätere Monate zum normalen Stundenansatz gemäss Ziffer 3.4 verrechnet.

3.7

Eine vereinbarte SEO-Grundoptimierung umfasst nur die in der Offerte bezeichneten Basismassnahmen.

Laurivo garantiert insbesondere nicht:

  • die Aufnahme einer Website in eine Suchmaschine;

  • den Zeitpunkt der Aufnahme;

  • eine bestimmte Rangierung;

  • eine bestimmte Sichtbarkeit;

  • eine bestimmte Anzahl Websitebesucher;

  • eine bestimmte Anzahl Kundenanfragen;

  • eine Umsatzsteigerung;

  • einen sonstigen wirtschaftlichen Erfolg.

3.8

Laurivo optimiert die Website für die in der Offerte bezeichneten Gerätetypen und die zum Zeitpunkt der Abnahme gängigen aktuellen Browser.

Geringfügige Darstellungsabweichungen aufgrund unterschiedlicher Bildschirmgrössen, Geräte, Browser oder Betriebssysteme stellen keinen Mangel dar, sofern die Website insgesamt bestimmungsgemäss nutzbar bleibt.

Funktions- oder Darstellungsänderungen, die nach der Abnahme durch Updates, Änderungen oder Einschränkungen von Browsern, Betriebssystemen, Wix, Apps oder anderen Drittanbietern entstehen, stellen keinen von Laurivo zu vertretenden Mangel dar.

Erforderliche Anpassungen werden im Rahmen der vereinbarten monatlichen Betreuung oder, soweit dort nicht enthalten, zum normalen Stundenansatz ausgeführt.

4. Mitwirkung und Verantwortung des Kunden

4.1

Der Kunde stellt Laurivo die benötigten Informationen, Inhalte, Entscheide und Zugänge vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, liefert der Kunde angeforderte Inhalte innerhalb von zehn Arbeitstagen.

4.2

Der Kunde sorgt für die interne Abstimmung seiner Rückmeldungen.

Laurivo darf auf Anweisungen, Entscheide und Freigaben vertrauen, die über die bekannten geschäftlichen Kommunikationskanäle des Kunden oder durch Personen erfolgen, die nach den Umständen als vertretungs- oder entscheidungsbefugt erscheinen.

Dies gilt, solange der Kunde Laurivo keine abweichende Zuständigkeit in Textform mitteilt.

4.3

Der Kunde gewährleistet, dass er die erforderlichen Rechte an den bereitgestellten Texten, Bildern, Logos, Marken, Videos, Daten und sonstigen Inhalten besitzt und dass deren Verwendung keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorschriften verletzt.

4.4

Der Kunde hält Laurivo von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen, unrichtigen oder ohne ausreichende Rechte bereitgestellten Kundeninhalten beruhen, soweit der Kunde die Ursache zu vertreten hat.

Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

4.5

Der Kunde bleibt für die sachliche und rechtliche Richtigkeit seiner Unternehmensangaben, Angebote, Preise, Werbeaussagen und veröffentlichten Inhalte verantwortlich.

Vor der Veröffentlichung prüft der Kunde insbesondere:

  • Kontaktdaten;

  • Unternehmensangaben;

  • Leistungen;

  • Preise;

  • Texte;

  • Bilder;

  • Formulare;

  • Impressumsangaben;

  • Datenschutzangaben;

  • weitere rechtliche Inhalte.

4.6

Soweit Laurivo eine allgemeine Impressums- oder Datenschutz-Grundvorlage technisch erstellt oder einbindet, handelt es sich nicht um Rechtsberatung oder eine verbindliche rechtliche Einzelfallprüfung.

Der Kunde lässt besondere oder rechtlich sensible Konstellationen bei Bedarf durch eine qualifizierte Rechtsfachperson prüfen.

5. Termine, Verzögerungen und Projektpause

5.1

Zeitangaben sind Schätzungen, sofern sie in der Offerte nicht ausdrücklich als verbindlicher Termin bezeichnet werden.

Voraussetzung für die Einhaltung von Terminen ist die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden.

5.2

Termine verlängern sich angemessen bei:

  • verspäteter Mitwirkung des Kunden;

  • zusätzlichen Änderungswünschen;

  • technischen Problemen bei Drittanbietern;

  • höherer Gewalt;

  • anderen Umständen ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Laurivo.

5.3

Fehlen notwendige Inhalte, Entscheide oder Rückmeldungen während mehr als 30 Tagen, darf Laurivo das Projekt nach vorgängiger Mitteilung pausieren.

Nach Eingang der fehlenden Informationen wird das Projekt nach verfügbarer Kapazität neu eingeplant.

Ein Anspruch auf sofortige Fortsetzung besteht nicht.

5.4

Entsteht durch eine Unterbrechung zusätzlicher Aufwand, insbesondere für:

  • erneute Einarbeitung;

  • technische Prüfungen;

  • Wiederaufnahme und Neuplanung;

  • Aktualisierung veralteter Inhalte oder Einstellungen,

wird dieser Aufwand zum normalen Stundenansatz gemäss Ziffer 3.4 verrechnet.

5.5

Bleibt die erforderliche Mitwirkung während 30 Tagen aus, darf Laurivo dem Kunden eine letzte Nachfrist von zehn Kalendertagen setzen und die Beendigung des Erstellungsvorhabens ankündigen.

Verstreicht diese Nachfrist unbenutzt, darf Laurivo den Erstellungsteil des Vertrags aus wichtigem Grund beenden und gemäss Ziffer 14 abrechnen, einschliesslich der dort geregelten pauschalierten Abbruchentschädigung.

Eine Nachfrist ist nicht erforderlich, wenn sie offensichtlich zwecklos oder unzumutbar ist.

6. Korrekturrunden, Mängel und Zusatzwünsche

6.1

Die Anzahl der enthaltenen Korrekturrunden ergibt sich aus der Offerte.

Fehlt in der Offerte eine entsprechende Angabe, sind zwei Korrekturrunden enthalten.

Der Kunde prüft jede vorgelegte Version vollständig und reicht seine Änderungswünsche pro Runde gesammelt ein.

6.2

Eine Korrektur ist eine Anpassung innerhalb des vereinbarten Umfangs und der bestätigten Designrichtung.

Dazu gehören beispielsweise:

  • der Austausch eines Bildes;

  • eine Textänderung;

  • eine leichte Anpassung bestehender Farben;

  • eine leichte Anpassung bestehender Reihenfolgen;

  • kleinere Änderungen innerhalb eines bereits vereinbarten Elements.

6.3

Ein Mangel liegt vor, wenn eine ausdrücklich vereinbarte Leistung fehlt oder nicht bestimmungsgemäss funktioniert.

Die Behebung tatsächlicher Mängel wird nicht als Korrekturrunde oder kostenpflichtige Zusatzleistung behandelt.

6.4

Ein Zusatzwunsch erweitert oder verändert den vereinbarten Umfang.

Dazu gehören beispielsweise:

  • eine zusätzliche Seite;

  • eine neue Funktion;

  • eine neue Sprache;

  • ein neues Formular;

  • eine grundlegende Neugestaltung;

  • eine umfassende Neustrukturierung;

  • zusätzliche Arbeiten an einem fremden System.

Zusatzwünsche werden gemäss Ziffer 3.4 beziehungsweise Ziffer 3.5 vergütet.

6.5

Sobald Laurivo die gesammelten Änderungswünsche einer Runde umgesetzt und eine neue Version bereitgestellt hat, gilt diese Korrekturrunde als abgeschlossen.

Später nachgereichte Wünsche zählen zur nächsten Korrekturrunde oder werden nach Ausschöpfung der enthaltenen Runden separat verrechnet.

7. Abnahme, Veröffentlichung und Mängelbehebung

7.1

Nach Abschluss der vereinbarten Arbeiten stellt Laurivo die Website zur abschliessenden Prüfung bereit und fordert den Kunden in Textform zur Freigabe auf.

Der Kunde hat sieben Kalendertage Zeit, die Website freizugeben oder konkrete Mängel in Textform mitzuteilen.

7.2

Reagiert der Kunde innerhalb dieser Frist nicht und meldet er keine konkreten Mängel, gilt die Website mit Ablauf der Frist hinsichtlich der bei ordnungsgemässer Prüfung erkennbaren Punkte als abgenommen.

7.3

Folgende Handlungen gelten ebenfalls als Abnahme, soweit der Kunde keine konkreten Vorbehalte erklärt:

  • die produktive Nutzung der Website;

  • die ausdrückliche Anweisung zur Veröffentlichung;

  • die eigenständige Veröffentlichung durch den Kunden;

  • die Freigabe zur öffentlichen Nutzung.

7.4

Unwesentliche Mängel, welche die bestimmungsgemässe Nutzung nicht erheblich beeinträchtigen, hindern die Abnahme nicht.

Laurivo behebt berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist und hat grundsätzlich das Recht zur Nachbesserung.

7.5

Verdeckte Mängel sind Laurivo nach ihrer Entdeckung unverzüglich und nachvollziehbar mitzuteilen.

Fehler, die durch nachträgliche Änderungen des Kunden, Dritter oder von Drittanbietern verursacht werden, gelten nicht als von Laurivo zu vertretende Mängel.

7.6

Die Veröffentlichung, endgültige Übergabe oder Übertragung kann bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Projektvergütung zurückgehalten werden.

8. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsverzug

8.1

Sämtliche Preise, Zahlungspläne und wiederkehrenden Gebühren ergeben sich aus der Offerte und werden in Schweizer Franken angegeben.

Mathis Enterprises ist zum Stand dieser Version nicht mehrwertsteuerpflichtig.

Eine gesetzlich später geschuldete Mehrwertsteuer wird ab dem massgebenden Zeitpunkt ausgewiesen und zusätzlich berechnet.

8.2

Sofern die Offerte nichts anderes vorsieht, werden:

  • 50 Prozent der einmaligen Projektvergütung nach Vertragsabschluss als Anzahlung;

  • die restlichen 50 Prozent nach Fertigstellung beziehungsweise Abnahme, jedoch vor Veröffentlichung oder endgültiger Übergabe,

fällig.

8.3

Die Zahlungsfrist beträgt zehn Kalendertage ab Rechnungsdatum, sofern die Rechnung nichts anderes bestimmt.

Wiederkehrende Gebühren werden gemäss Offerte, in der Regel monatlich, in Rechnung gestellt.

8.4

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde den gesetzlichen Verzugszins.

Laurivo darf nach schriftlicher Mahnung weitere Arbeiten, Support, Veröffentlichung, Übergabe und verwaltete Dienste vorübergehend aussetzen, soweit dies verhältnismässig und technisch möglich ist.

8.5

Eine Website wird wegen eines offenen Betrags nicht ohne vorgängige Ankündigung endgültig gelöscht.

Während einer vom Kunden verursachten Leistungssperre bleiben vertraglich laufende Gebühren geschuldet, solange der Vertrag fortbesteht und Laurivo die vereinbarte Infrastruktur bereithält.

8.6

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen.

9. Monatliche Betreuung, Laufzeit und Preisänderungen

9.1

Die monatliche Betreuung beginnt grundsätzlich mit der Veröffentlichung der Website.

Verhindert oder verzögert der Kunde die Veröffentlichung trotz Abnahmebereitschaft, beginnt die monatliche Betreuung mit der Abnahme beziehungsweise der Abnahmefiktion gemäss Ziffer 7.2.

9.2

Umfang, enthaltene Anpassungszeit, Abrechnungsintervall und Mindestlaufzeit ergeben sich aus der Offerte.

Soweit dort nichts anderes festgehalten ist, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate.

Während der Mindestlaufzeit ist die ordentliche Kündigung durch beide Parteien ausgeschlossen.

Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft die Betreuung auf unbestimmte Zeit weiter und kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten auf Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.

9.3

Das Recht beider Parteien zur ausserordentlichen Beendigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.

Zwingende gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

9.4 Übertragung der Website nach Vertragsende

Nach Beendigung der monatlichen Betreuung wird eine vollständig bezahlte Website auf Verlangen des Kunden und soweit technisch möglich auf ein eigenes Wix-Konto des Kunden übertragen.

Kündigt der Kunde die monatliche Betreuung ordentlich, wird für die Standardübertragung eine Pauschale von CHF 290 verrechnet, sofern die Offerte nichts anderes bestimmt.

Kündigt Laurivo die monatliche Betreuung ordentlich, ohne dass der Kunde hierfür einen wichtigen Grund gesetzt hat, oder stellt Laurivo die betreffende Leistung oder den Geschäftsbetrieb ein, erfolgt die Standardübertragung kostenlos.

Beendet Laurivo den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, insbesondere wegen:

  • erheblichem Zahlungsverzug;

  • rechtswidrigen Inhalten;

  • missbräuchlichem Verhalten;

  • fortdauernder Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten,

bleibt die Pauschale von CHF 290 für die Standardübertragung geschuldet.

Voraussetzungen für die Übertragung sind:

  • die vollständige Bezahlung sämtlicher bis zum Vertragsende fälliger Rechnungen;

  • ein vom Kunden bereitgestelltes Wix-Konto;

  • die technische Übertragbarkeit der Website und der betroffenen Dienste;

  • die rechtzeitige Mitwirkung des Kunden;

  • die fristgerechte Annahme der von Wix versandten Übertragungseinladung.

Die Standardübertragung umfasst die Übertragung der bestehenden Wix-Website sowie der technisch übertragbaren und der Website zugeordneten Wix-Dienste.

Nicht übertragbare Abonnemente, Apps, Zahlungsdienste, Werbekonten oder Leistungen Dritter sind nicht Bestandteil der Standardübertragung.

Zusätzliche Arbeiten ausserhalb der Standardübertragung, insbesondere Anpassungen an externen Domains, DNS-Einstellungen, E-Mail-Systemen oder Drittanbieterplattformen, werden nur nach vorgängiger Vereinbarung zum normalen Stundenansatz verrechnet.

Mit Abschluss der Übertragung übernimmt der Kunde die Verantwortung für sämtliche zukünftigen Wix-, Domain-, E-Mail-, App-, Lizenz- und sonstigen Drittanbieterkosten.

Die weitere technische Verwaltung, Betreuung, Fehlerbehebung und Finanzierung solcher Leistungen durch Laurivo endet mit dem Vertragsende.

Der Kunde hat Laurivo die für die Übertragung benötigten Angaben innerhalb von 30 Tagen nach entsprechender Aufforderung mitzuteilen und bei der Übertragung mitzuwirken.

Verzögert oder verhindert der Kunde die Übertragung, ist Laurivo nach Vertragsende nicht verpflichtet, die Betreuung oder Finanzierung der Website und der verbundenen Dienste unentgeltlich fortzuführen.

9.5 Preis- und Leistungsänderungen von Drittanbietern

Preis- oder Leistungsänderungen von Drittanbietern dürfen in dem Umfang weitergegeben werden, in dem sie die vereinbarte Leistung tatsächlich verteuern oder verändern.

Laurivo informiert den Kunden nach Kenntnisnahme so früh wie möglich.

Ist eine erhebliche Mehrbelastung oder wesentliche Leistungsänderung unvermeidbar, kann der Kunde die betroffene laufende Leistung auf den Änderungszeitpunkt kündigen.

9.6 Folgen einer ordentlichen Kündigung durch Laurivo

Kündigt Laurivo die monatliche Betreuung nach Ablauf der Mindestlaufzeit ordentlich oder stellt Laurivo die betreffende Leistung oder den Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise ein, begründet dies für sich allein keinen Anspruch des Kunden auf Rückerstattung der einmaligen Projektvergütung.

Die einmalige Projektvergütung entschädigt die Erstellung, Gestaltung, technische Einrichtung und Bereitstellung der Website und bleibt geschuldet, sofern die Website ordnungsgemäss erstellt und vollständig bezahlt wurde.

Auch bereits erbrachte und bis zum Vertragsende geschuldete Betreuungs-, Zusatz- und Drittanbieterleistungen werden nicht zurückerstattet.

Im Voraus bezahlte Betreuungsgebühren, die ausschliesslich einen Zeitraum nach dem wirksamen Vertragsende betreffen, werden dem Kunden anteilig zurückerstattet oder mit noch offenen Forderungen verrechnet.

Gesetzliche Ansprüche wegen allfälliger Mängel oder einer von Laurivo zu vertretenden Vertragsverletzung bleiben vorbehalten.

10. Drittanbieter, Wix, Domain, E-Mail und Übergabe

10.1

Für Drittanbieterdienste gelten zusätzlich die Bedingungen und technischen Vorgaben des jeweiligen Anbieters.

Laurivo hat keinen vollständigen Einfluss auf:

  • Verfügbarkeit;

  • Sicherheitsupdates;

  • Funktionsänderungen;

  • Preisänderungen;

  • Einschränkungen;

  • die Einstellung solcher Dienste.

Laurivo garantiert keine hundertprozentige oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Drittanbieterdiensten.

10.2

Kostenpflichtige Apps, Premiumfunktionen, Lizenzen, Transaktionsgebühren, Domains, Mailboxen oder externe Abonnemente sind nur enthalten, wenn dies in der Offerte ausdrücklich festgehalten ist.

10.3

Je nach Projekt werden Konten und Abonnemente:

  • im Namen des Kunden;

  • direkt durch den Kunden;

  • oder im Rahmen der von Laurivo verwalteten Infrastruktur

geführt.

Der Kunde wirkt bei erforderlichen Bestätigungen, Verifizierungen und Übertragungen rechtzeitig mit.

10.4

Eine Migration oder ein Neuaufbau auf WordPress, Webflow, Shopify, Squarespace oder einer anderen Plattform ist nicht Bestandteil der Standardübertragung.

Eine solche Leistung ist nur geschuldet, wenn Laurivo sie ausdrücklich separat offeriert und annimmt.

10.5

Erhält der Kunde Bearbeitungsrechte und nimmt er selbst oder durch Dritte Änderungen vor, haftet Laurivo nicht für dadurch verursachte:

  • Fehler;

  • Datenverluste;

  • Darstellungsprobleme;

  • Funktionsstörungen;

  • Sicherheitsprobleme;

  • Nachteile bei Suchmaschinen;

  • sonstige technische Beeinträchtigungen.

Wiederherstellungsarbeiten werden separat vergütet.

11. Nutzungsrechte und Referenznutzung

11.1

Rechte an vom Kunden bereitgestellten Inhalten verbleiben beim Kunden beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.

11.2

Vorbestehende Vorlagen, Methoden, Konzepte, Komponenten, Arbeitsabläufe, Bibliotheken und allgemeines Know-how von Laurivo bleiben bei Laurivo.

Gleiches gilt für Elemente von Drittanbietern, die deren Lizenzbedingungen unterstehen.

11.3

Nach vollständiger Bezahlung erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die fertiggestellte Website für den eigenen Geschäftsbetrieb zu nutzen und zusammen mit seinem Unternehmen oder im Rahmen einer vereinbarten Wix-Übertragung weiterzugeben.

Eine isolierte Weiterveräusserung oder Wiederverwendung einzelner Laurivo-Vorlagen, Komponenten oder Entwürfe ausserhalb der Website ist ohne Zustimmung von Laurivo nicht erlaubt.

11.4

Bis zur vollständigen Bezahlung darf Laurivo die Veröffentlichung, Übergabe, Übertragung oder Nutzung nicht freigegebener Entwürfe zurückhalten.

11.5

Laurivo darf die öffentlich zugängliche Website nach Veröffentlichung:

  • als Referenz nennen;

  • verlinken;

  • in angemessenem Umfang mit Screenshots im Portfolio zeigen;

  • auf eigenen geschäftlichen Kommunikationskanälen präsentieren.

Der Kunde kann dieser Referenznutzung vor der Veröffentlichung in Textform widersprechen.

Vereinbarte Vertraulichkeit bleibt vorbehalten.

12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1

Beide Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte geschäftliche, technische und organisatorische Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.

Ausgenommen sind Informationen, die:

  • bereits rechtmässig bekannt sind;

  • öffentlich zugänglich sind;

  • unabhängig entwickelt wurden;

  • aufgrund einer gesetzlichen, behördlichen oder gerichtlichen Pflicht offengelegt werden müssen.

12.2

Beide Parteien beachten die auf sie anwendbaren Datenschutzvorschriften.

Der Kunde bleibt grundsätzlich verantwortlich für:

  • die Datenbearbeitung über seine Website;

  • die Inhalte seiner Datenschutzerklärung;

  • die Information seiner Websitebesucher;

  • erforderliche Einwilligungen;

  • die rechtmässige Verwendung von Formularen, Cookies, Analyse-, Marketing-, Buchungs- oder Shopfunktionen.

12.3

Soweit Laurivo Personendaten ausschliesslich auf Weisung des Kunden bearbeitet, wird Laurivo als Auftragsbearbeiter tätig.

Soweit erforderlich, schliessen die Parteien vor der entsprechenden produktiven Bearbeitung eine separate Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung ab.

12.4

Laurivo darf geeignete Unterauftragnehmer und Drittanbieter einsetzen, soweit dies für die vereinbarten Leistungen erforderlich ist.

Einzelheiten werden, soweit erforderlich, in einer Vereinbarung zur Auftragsbearbeitung oder den einschlägigen Anbieterunterlagen geregelt.

12.5

Laurivo trifft angemessene Sicherheitsmassnahmen im eigenen Verantwortungsbereich.

Laurivo informiert den Kunden ohne unangemessene Verzögerung über bekannt gewordene Verletzungen der Datensicherheit, die Kundendaten betreffen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

13. Haftung und Haftungsbegrenzung

13.1

Laurivo haftet für die sorgfältige Erbringung der ausdrücklich vereinbarten Leistungen.

13.2

Die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden sowie für sonstige gesetzlich zwingende Haftung wird nicht ausgeschlossen oder beschränkt.

13.3

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit vollständig ausgeschlossen.

Sollte ein vollständiger Ausschluss im Einzelfall nicht zulässig sein, ist die gesamte Haftung von Laurivo aus und im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertrag, unabhängig vom Rechtsgrund und für alle Ansprüche aus derselben Ursache zusammen, auf den vom Kunden für die unmittelbar betroffene Leistung tatsächlich bezahlten Betrag begrenzt.

Bei einmaligen Erstellungsvorhaben beträgt die Haftung höchstens CHF 1’000.

Bei laufenden Leistungen beträgt die Haftung höchstens die in den drei Monaten vor dem Schadenereignis tatsächlich bezahlten laufenden Gebühren, ebenfalls maximal CHF 1’000.

13.4

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Laurivo für Hilfspersonen, Unterauftragnehmer und beigezogene Dritte ausgeschlossen.

Vorbehalten bleibt eine eigene Haftung von Laurivo für grob fahrlässige Auswahl oder Instruktion.

13.5

Soweit gesetzlich zulässig, haftet Laurivo nicht für:

  • indirekte Schäden;

  • Folgeschäden;

  • entgangenen Gewinn;

  • ausgebliebene Einsparungen;

  • verlorene Geschäftschancen;

  • Reputationsschäden;

  • Datenverluste.

Bei einem ersatzpflichtigen Datenverlust ist die Haftung auf die angemessenen Kosten der Wiederherstellung aus einer vorhandenen, ordnungsgemässen Sicherung begrenzt.

13.6

Laurivo haftet insbesondere nicht für:

  • unrichtige Kundenangaben;

  • fehlende Rechte an Kundeninhalten;

  • vom Kunden freigegebene inhaltliche Fehler;

  • Änderungen des Kunden oder Dritter;

  • Ausfälle und Änderungen von Drittanbietern;

  • höhere Gewalt;

  • bestimmte Suchmaschinenpositionen;

  • bestimmte Besucherzahlen;

  • eine bestimmte Anzahl Anfragen;

  • bestimmte Umsätze;

  • andere wirtschaftliche Ergebnisse.

13.7

Der Kunde bewahrt Originaldateien seiner Inhalte und erforderliche Zugangsinformationen sicher auf.

Laurivo schuldet keine über die ausdrücklich vereinbarte Infrastruktur hinausgehende Archivierung oder Datensicherung.

14. Vorzeitige Beendigung des Projekts

14.1

Beendet der Kunde ein noch nicht fertiggestelltes Erstellungsvorhaben ohne einen von Laurivo zu vertretenden wichtigen Grund, schuldet er:

  • die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen;

  • bereits verbindlich ausgelöste und nicht stornierbare Drittanbieterkosten;

  • eine pauschalierte Abbruchentschädigung von 20 Prozent des Werts des im Zeitpunkt der Beendigung noch nicht erbrachten Teils der einmaligen Projektvergütung.

14.2

Die bis zur Beendigung erbrachten Leistungen werden nach dem erreichten Projektstand abgerechnet.

Soweit eine sachgerechte Bewertung nach Projektstand nicht möglich ist, erfolgt die Abrechnung nach dem normalen Stundenansatz gemäss Ziffer 3.4.

Die Abbruchentschädigung dient insbesondere der Abgeltung:

  • reservierter Kapazitäten;

  • von Planungs- und Koordinationsaufwänden;

  • des administrativen Projektabschlusses;

  • des entgangenen Deckungsbeitrags.

14.3

Die Regelung gemäss Ziffern 14.1 und 14.2 gilt entsprechend, wenn Laurivo das Erstellungsvorhaben wegen eines vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grundes beendet.

Dies gilt insbesondere bei:

  • erheblichem Zahlungsverzug;

  • rechtswidrigen Inhalten;

  • missbräuchlichem Verhalten;

  • fortdauernder Verletzung wesentlicher Mitwirkungspflichten nach erfolgloser Nachfrist.

14.4

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Laurivo kein oder ein wesentlich geringerer Nachteil entstanden ist.

Laurivo bleibt der Nachweis eines höheren gesetzlich geschuldeten Schadens vorbehalten.

Die Gesamtforderung überschreitet grundsätzlich nicht die vereinbarte einmalige Projektvergütung zuzüglich nicht stornierbarer externer Kosten.

14.5

Die pauschalierte Abbruchentschädigung entfällt, wenn der Kunde wegen einer erheblichen, von Laurivo zu vertretenden Vertragsverletzung beendet und Laurivo zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt hat.

Eine Nachfrist ist nicht erforderlich, wenn sie ausnahmsweise unzumutbar ist.

14.6

Geleistete Anzahlungen werden angerechnet.

Ergibt die Schlussabrechnung einen höheren Betrag, wird die Differenz in Rechnung gestellt.

Ergibt die Schlussabrechnung einen tieferen Betrag, wird ein verbleibendes Guthaben zurückerstattet.

14.7

Unfertige Entwürfe, interne Arbeitsdateien und nicht vollständig bezahlte Leistungen müssen bei einer vorzeitigen Beendigung nicht zur Nutzung oder Weiterbearbeitung herausgegeben werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Wichtiger Hinweis:


Bei einem vom Kunden veranlassten Projektabbruch oder einer von ihm verursachten Beendigung durch Laurivo kann zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen und externen Kosten eine Entschädigung von 20 Prozent des noch nicht erbrachten Projektwerts geschuldet sein.

15. Schlussbestimmungen

15.1

Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

Individuelle Absprachen in der Offerte oder in einer späteren, von beiden Parteien bestätigten Vereinbarung gehen diesen Projektbedingungen vor.

15.2

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Die Parteien bemühen sich, eine zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

15.3

Laurivo ist berechtigt, diesen Vertrag im Rahmen:

  • einer Unternehmensnachfolge;

  • eines Unternehmensverkaufs;

  • einer Übertragung des Geschäftsbetriebs;

  • einer Umstrukturierung;

  • einer Übertragung auf ein verbundenes Unternehmen

mit sämtlichen Rechten und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen.

Eine separate Zustimmung des Kunden ist nicht erforderlich, sofern der Rechtsnachfolger die vertraglichen Verpflichtungen übernimmt.

Laurivo informiert den Kunden über die Übertragung in Textform.

Eine Übertragung des Vertrags durch den Kunden auf einen Dritten bedarf der vorgängigen Zustimmung von Laurivo in Textform.

15.4

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Bern, Kanton Bern.

Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.

15.5

Für den einzelnen Vertrag gilt die Version dieser Projektbedingungen, die der Kunde vor der Annahme erhalten hat und auf welche die angenommene Offerte verweist.

Spätere Änderungen einer auf der Website veröffentlichten Version ändern bestehende Verträge nicht automatisch.

Mathis Enterprises, handelnd unter der Marke Laurivo
Allgemeine Geschäftsbedingungen / Projektbedingungen
Version 1.0 – Stand 15. Juli 2026

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